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ALLGEMEINE NUTZUNGS-, VERKAUFS-, LIEFERUNGS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
VON EVENTIDATA

1. GELTUNGSBEREICHE
Für alle Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen von eventidata, nachstehend ED genannt, sind ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen maßgebend. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich getroffen werden. Entgegenstehenden AGB wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

2. VERTRAGSABSCHLUSS
Angebote von ED sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung von ED oder mit Beginn der Ausführung des Auftrages durch ED zustande. Im Falle der Nichterfüllung des Vertrages aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, kann eventidata 15% des Auftragwertes berechnen.

3. LIEFERUNG
3.1 An allen Software-Programmen werden nur unter der Bedingung Nutzungsrechte eingeräumt, dass der Besteller die Allgemeinen Nutzungs-, Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen" von ED rechtsverbindlich anerkennt. Mit der Lieferung und Bezahlung der Software-Programme wird kein Eigentum am Programm erworben, sondern lediglich ein Nutzungsrecht am Programm für ausschließlich eigene Zwecke. Die Programme bleiben Eigentum des Herstellers. Die Nutzung eines Programms darf nur auf einem Computersystem (eine Installation) erfolgen. Jedes Programm hat eine vom Software- Hersteller ausgegebene Seriennummer, die auf der Rechnung von ED vermerkt ist. Eine Reproduktion der Programme, ganz oder auszugsweise, auf gleiche oder andere Träger ist dem Erwerber nicht gestattet. Ausgenommen sind Reproduktionen, welche der Erwerber zu Datensicherheitszwecken für sich selbst anfertigt. Diese Reproduktionen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden, wenn das Original durch Beschädigung oder Zerstörung nicht mehr verwendbar ist. Der Erwerber verpflichtet sich, die Programme von eventidata und den Originaldatenträger Dritten weder weiterzugeben noch in sonst irgend einer Form zugänglich zu machen. Dritte in diesem Sinne sind auch Zweigniederlassungen des Erwerbers oder Tochtergesellschaften. Ausgeschlossen sind auch die Reproduktionen des Programms ganz oder auszugsweise zum Zwecke der gleichzeitigen mehrfachen Verwendung innerhalb des Betriebes des Erwerbers zur Benutzung auf mehreren Computersystemen. Eine Verletzung dieser Bestimmungen berechtigt eventidata vom Erwerber eine Konventionalstrafe von EUR 5.000,-- für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs. Unberührt davon bleiben alle urheberrechtlichen Ansprüche sowie Schadenersatzansprüche gegen den Erwerber.

Für die Programmhandbücher und andere Unterlagen gelten bezüglich Reproduktion und Weitergabe die gleichen Bestimmungen, einschließlich der Konventionalstrafe. Eine Weitergabe von Programmen, die mit den Programmen von eventidata erzeugt wurden, ist ausdrücklich ausgeschlossen. Hat der Erwerber das Programm oder den Programmträger zum Zwecke der Weiterlizenzierung bestellt, so ist es Ihm nicht gestattet, das Programm ganz oder auszugsweise zu reproduzieren, auch nicht zum Zwecke der Datensicherung oder zum Zwecke der Weitergabe selbsterstellter Programme. Er darf die Programme an Dritte erst dann übergeben, wenn sich diese schriftlich zur Einhaltung der vorliegenden Allgemeinen Nutzungs-, Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen von ED auch gegenüber ED verpflichtet haben. Die von Dritten bei Verletzung zu zahlenden Konventionaltrafe fällt zu EUR 2.500,-- an ED, zu EUR 2.500,-- oder anteilmäßig in diesem Verhältnis an den Wiederverkäufer.

Für den Inhalt der Lieferverpflichtungen sind ausschließlich die von ED erteilte Auftragsbestätigung und diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" maßgebend. ED ist zu Teillieferungen berechtigt.

3.2  Abweichungen der gelieferten Ware und Dienstleistungen von den Angebotsunterlagen sind zulässig, sofern sie die Leistungen des bestellten Programms erfüllen oder beinhalten.

3.3  Verzögert sich eine Leistung über den von ED zugesagten  Zeitpunkt hinaus, können Rechte hieraus erst nach Ablauf einer vom Besteller gesetzten Frist von mindestens drei Wochen geltend gemacht werden, es sei denn, der Besteller weist nach, dass sein Interesse wegen Fristüberschreitung vollständig weggefallen ist. Kommt ED mit der Lieferung in Verzug oder wird die Lieferung für ED unmöglich, so ist der Ersatz eines mittelbaren Schadens ausgeschlossen, soweit Verzug oder Unmöglichkeit nicht auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung von ED beruhen. Bei Lieferstörungen, die nicht im Einwirkungsbereich von ED liegen, insbesondere bei Streik, Aussperrung, Materialausfall, Beförderungs- oder Betriebssperre, ist ED berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne das eine Schadensersatzpflicht eintritt.

3.4  Versand und Zustellung erfolgt auf Rechnung des Bestellers.

3.5  Mit der Aufgabe der Ware zum Versand geht die Gefahr auf den Besteller über. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie  Lieferung vereinbart wurde. Ist die Ware vom Besteller abzuholen, geht die Gefahr mit der Anzeige der Bereitstellung auf den Besteller über.

4. ZAHLUNG
4.1  Die Preise von ED gelten mangels abweichender Vereinbarung ab Landau. Zahlungen sind auch bei Teillieferungen, soweit nicht anders vereinbart, als Vorkasse zu leisten. Der Abzug von Skonto ist ausgeschlossen. Es sei denn, es wird ausdrücklich ein Skontoabzug vereinbart. Es gilt die jeweils gültige Preisliste.

4.2  Gerät der Besteller mit der Zahlung in Verzug, so ist ED berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2% monatlich zu verlangen. Diese Verzugszinsen werden berechnet für jeden angefangenen Monat, in dem der Verzug durch Versendung, Bereitstellung oder Auslieferung der geforderten Waren oder Ausführung der entsprechenden Dienstleistungen seitens von eventidata erfüllt ist.

4.3  Der Besteller kann mit Gegenansprüchen nur dann aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen eines Gegenanspruches kann der Besteller nur geltend machen, wenn der Zahlungsanspruch von ED und der Gegenanspruch des Bestellers auf dem selben Vertragsverhältnis beruhen. Diese Einschränkung gilt nicht, sofern diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber Kaufleuten Anwendung finden.

5. EIGENTUMSVORBEHALT/NUTZUNGSVORBEHALT
5.1  Verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von ED. Der Besteller ist mangels besonderer Abrede nicht berechtigt, die Ware zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändung, Sicherheitsübereignung oder Überlassung der Ware im Tauschweg sind dem Besteller nicht gestattet.

5.2  ED und der Besteller sind einig, dass das Verarbeitereigentum, das nach § 950 BGB an den neuen Gegenständen für den Besteller entsteht, mit seiner Entstehung auf die von ED übergeht. Die Übergabe wird durch die Vereinbarung ersetzt, dass der Besteller die neuen Gegenstände für ED unentgeltlich bewahrt.

5.3  Auf Verlangen von ED ist der Besteller verpflichtet, die Ware auf Dauer des Eigentumsvorbehalts auf seine Kosten gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust zu versichern. Bei Zugriffen Dritter auf die Ware hat der Käufer ED unverzüglich zu benachrichtigen.

5.4  Veräußert der Besteller die im Eigentum von ED stehende Ware, so sind der Besteller und ED darüber einig, dass die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen mit ihrem Entstehen auf die von ED übertragen sind. Wird die Ware zusammen mit anderen Gegenstände verkauft, so beschränkt sich die Abtretung der Kaufpreisforderung auf die Höhe des Wertes, der aus dem Eigentum von ED stammende Ware. Der Besteller ist widerruflich ermächtigt, die von ED abgetretenen Forderungen für deren Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. ED ist berechtigt, die Abtretung offen zu legen oder vom Besteller die Anzeige der Abtretung an den Schuldner zu verlangen.

5.5  Nutzungsrechte an Programmen entstehen erst mit vollständiger Zahlung.

6. GEWÄHRLEISTUNG
6.1  Der Besteller verpflichtet sich, die von ED gelieferte Ware unmittelbar nach Ankunft zu untersuchen und etwaige Schäden, Mängel und Beanstandungen innerhalb von 14 Tagen gegenüber ED schriftlich anzuzeigen. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige erlischt ein Gewährleistungsanspruch des Bestellers, es sei denn, der Mangel war bei Untersuchung und innerhalb der Frist nicht erkennbar.

6.2  Die Haftung von ED für Schäden und Vermögensverluste, die aus der Benutzung eines Programms entstanden sind, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf eine grob fahrlässige Vertragsverletzung von ED zurückzuführen. Der Empfänger ist alleinverantwortlich für den korrekten Einsatz und für die Datensicherung. Eine Haftung für Datenverlust ist ausgeschlossen.

6.3  Eine Gewährleistungspflicht von ED beschränkt sich nach deren Wahl auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Bei Verwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im kaufmännischen Verkehr ist ED außerdem berechtigt, die Gewährleistung auf die Abtretung eigener, gegenüber Hersteller, Lieferanten oder Autoren  bestehender Gewährleistungsansprüche zu beschränken, es sei denn, der Mangel hat eine Ursache im Verantwortungsbereich von ED . Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch ED oder die Befriedigung aus den abgetretenen Gewährleistungsansprüchen fehl, so kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. 

Ein weitgehender Anspruch des Bestellers auf Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf eine grob fahrlässige Vertragsverletzung von ED zurückzuführen.

7. SONSTIGE BESTIMMUNGEN
7.1  Erfüllungsort für die beiderseitigen Leistungen ist der Sitz von ED. Soweit gesetzlich zulässig, gilt der Sitz von ED als Gerichtsstand für beide Parteien als vereinbart.

7.2  Die Rechtsbeziehung zwischen ED und dem Besteller unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

7.3  Sollte eine Vertragsbestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. In diesem Falle gilt die unwirksame Bestimmung durch eine Abrede als ersetzt, die ihr wirtschaftlich am nächsten kommt.

Stand April 2011
 
eventidata GmbH
Am Weidensatz 24
76756 Bellheim

 



  





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